Gemeindsam für eine starke Zukunft.

Gemeindsam für
eine starke Zukunft.

Ihre Vorteile durch Gemeindekooperationen.

Gemeindekooperationen helfen dabei, effizienter zu werden, Ressourcen optimal zu nutzen und die Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger zu steigern. Durch die Bündelung von Kräften können gemeinsame Interessen mit größerem Nachdruck verfolgt werden – ohne dabei die Eigenständigkeit der Gemeinde aufzugeben.

 

Kosten sparen & 
Effizienz steigern
Qualität & Mehrwert schaffen
Standortattraktivität erhöhen
Gemeinschaft stärken

Von Bauhof bis Verwaltung:
Erfolgsmodelle aus der Praxis.

Best-Practice-Beispiele zeigen, wie Gemeinden durch Kooperation außergewöhnliche Projekte realisieren. Lassen Sie sich von gelungenen Umsetzungen in verschiedenen Bereichen inspirieren:

 

Ihre Projekte – gezielt gefördert und nachhaltig unterstützt.

Die Finanzierung Ihrer Gemeindekooperationsprojekte erfolgt über klar strukturierte Förderprogramme, die speziell darauf abzielen, regionale Zusammenarbeit zu unterstützen. Mit Zuschüssen und Anreizen schaffen wir finanzielle Vorteilefür Ihre Vorhaben.

Person arbeitet an einem Schreibtisch mit Taschenrechner, Unterlagen, Notizbuch und Laptop.

Dabei sind die wichtigsten Eckpunkte:

  • Regionalisierungsfonds:
    Zuschläge zur Förderquote ermöglichen zusätzliche finanzielle Spielräume – bis zu 15 % für allgemeine Kooperationsprojekte und bis zu 20 % für Bauhöfe und Amtsgebäude.
  • Bedarfszuweisungen und Landeszuschüsse:
    Die Förderzuschläge werden im Fall einer Co-Finanzierung gleichmäßig aufgeteilt und können je nach Projekt bis zu 95 % der Kosten decken.
  • Interkommunale Projekte im Bäderbereich:
    Für die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden bei Bäderprojekten können ergänzende Förderanreize vorgesehen werden, insbesondere wenn gemeinsame Strukturen geschaffen oder Standorte gebündelt werden.
  • Förderung von Infrastruktur-Zusammenführungen:
    Wenn Infrastruktur (z. B. Feuerwehr-Zeughäuser oder Schulen) zusammengelegt wird, stehen zusätzliche Fördermittel zur Verfügung. Voraussetzung ist die Zustimmung durch die fachlich zuständige Landesstelle.

Wir unterstützen Sie dabei, projektbezogene Errichtungs- und Betriebsmodelle zu vereinbaren, die langfristige Stabilität für Ihre Gemeinde schaffen.

Wir beraten Sie gerne persönlich – kontaktieren Sie uns jetzt!

Hilfreiche Info-Materialien für Gemeinden

Zur Unterstützung eines geplanten Kooperationsprojekts bieten wir Ihnen verschiedene Unterlagen zum direkten Download oder zur Bestellung. Dazu zählen: Musterverträge und Vereinbarungen.

 

Häufig gestellte Fragen.

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Dienstrecht für Gemeindekooperationen

  • Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG 2002)
  • Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2023
  • Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung (Oö. G-EV) inkl. Begleitregelungen
  • Oö. Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz (Oö. GZG)

FAQ – Dienstrecht

Verwaltungsgemeinschaften, Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2023

Oö. Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz (Oö. GZG)

Bauhofverbände

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände

FAQ – Finanzen und Allgemeines

Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich sowohl auf Verwaltungsgemeinschaften (gem. § 13 Oö. Gemeindeordnung 1990) als auch auf Bauhofverbände (gem. Oö. Gemeindeverbändegesetz).

Die Grundlage für die Gewährung von Gemeinde-Bedarfszuweisungen (und/oder Landeszuschüssen) stellen die „Richtlinien Gemeindefinanzierung Neu“ dar, die in der aktuellen Version auf dieser Website zu finden sind.

FAQ – Gemeindeaufsicht

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gemeindeaufsicht

  • Verwaltungsgemeinschaften: § 13 Oö. Gemeindeordnung 1990
  • Bauhofverbände: Oö. Gemeindeverbändegesetz
  • Staatsbürgerschafts- und Standesamtsverbände
  • INKOBAs: Oö. Gemeindeverbändegesetz
  • Wegeerhaltungsverbände: Oö. Gemeindeverbändegesetz

Verwaltungsgemeinschaften (VG)

Gemeindeverbände